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Kassenmeldung vorbereiten

Ordne Anschaffung, Außerbetriebnahme und vorhandene Meldungen deiner Kassen. Diese Übersicht hilft bei der Vorbereitung; die konkrete Frist und Anwendbarkeit bleiben zu prüfen.

Geltendes RechtStand 13.10.2026

Diese Übersicht hilft bei der Vorbereitung. Sie ist keine vollständige Prüfung und keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Arbeitsblatt zum Mitnehmen

Kasse A ersetzt Kasse B in Laden A. Erstelle einen Vorgang für die fachliche Prüfung der Mitteilung.

Beispiel, keine Fallprüfung

Die Beispiele zeigen eine mögliche Organisation. Drucke das Blatt aus und ergänze deine Angaben auf Papier. Hier werden keine Angaben erfasst oder gespeichert.

Standort / Datum
  1. Kassenmeldung

    Beispiel

    Ereignisse getrennt erfassen: Anschaffung von A und Außerbetriebnahme von B; die jeweiligen Daten aus den Unterlagen übernehmen.

    Deine Notizen
  2. TSE

    Beispiel

    Zuordnung: Seriennummer und TSE-Unterlagen von A und B nebeneinander ablegen; auch die übrigen Systeme des Standorts erfassen.

    Deine Notizen
  3. Zuständigkeit klären

    Beispiel

    Auftrag: zuständige Person und Rückmeldung vereinbaren; nach erfolgter Mitteilung den Nachweis im Vorgang ablegen.

    Deine Notizen

Das nimmst du mit

Ein Ereignisblatt je Standort mit Systemen, Daten, Zuständigkeit und Nachweis. Die konkrete Frist wird anhand des tatsächlichen Vorgangs geprüft.

Noch offen / Ansprechpartner

Für dein Gespräch

  1. Kassenmeldung

    Bei mitteilungspflichtigen elektronischen Aufzeichnungssystemen gilt grundsätzlich eine Frist von einem Monat nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme. Prüfe bestehende Meldungen und offene Fristen jetzt. Halte unter anderem Seriennummer, TSE-Daten sowie das Anschaffungs- beziehungsweise Außerbetriebnahmedatum bereit.

  2. TSE

    Für jedes eingesetzte Kassensystem die verfügbaren TSE- und Meldungsunterlagen sammeln.

  3. Zuständigkeit klären

    Die technische Absicherung und die Mitteilung an das Finanzamt sind unterschiedliche Aufgaben. Kläre ausdrücklich, wer die Meldung übernimmt und wo der Nachweis liegt.

  4. Amtliches Meldeverfahren

    Amtliches Formular und Verfahrenshinweise zur Mitteilung nach § 146a Absatz 4 AO. Die Meldung erfolgt je Betriebsstätte und umfasst deren elektronische Aufzeichnungssysteme.

Amtliche Quellen

kassenfristen.de

Ein Informationsangebot von moaby, Anbieter von Kassensystemen.

Individuelle steuerliche Fragen gehören in die Steuerberatung.