Kassenmeldung vorbereiten
Ordne Anschaffung, Außerbetriebnahme und vorhandene Meldungen deiner Kassen. Diese Übersicht hilft bei der Vorbereitung; die konkrete Frist und Anwendbarkeit bleiben zu prüfen.
Diese Übersicht hilft bei der Vorbereitung. Sie ist keine vollständige Prüfung und keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Arbeitsblatt zum Mitnehmen
Kasse A ersetzt Kasse B in Laden A. Erstelle einen Vorgang für die fachliche Prüfung der Mitteilung.
Die Beispiele zeigen eine mögliche Organisation. Drucke das Blatt aus und ergänze deine Angaben auf Papier. Hier werden keine Angaben erfasst oder gespeichert.
Kassenmeldung
BeispielEreignisse getrennt erfassen: Anschaffung von A und Außerbetriebnahme von B; die jeweiligen Daten aus den Unterlagen übernehmen.
Deine NotizenTSE
BeispielZuordnung: Seriennummer und TSE-Unterlagen von A und B nebeneinander ablegen; auch die übrigen Systeme des Standorts erfassen.
Deine NotizenZuständigkeit klären
BeispielAuftrag: zuständige Person und Rückmeldung vereinbaren; nach erfolgter Mitteilung den Nachweis im Vorgang ablegen.
Deine Notizen
Das nimmst du mit
Ein Ereignisblatt je Standort mit Systemen, Daten, Zuständigkeit und Nachweis. Die konkrete Frist wird anhand des tatsächlichen Vorgangs geprüft.
Für dein Gespräch
Kassenmeldung
Bei mitteilungspflichtigen elektronischen Aufzeichnungssystemen gilt grundsätzlich eine Frist von einem Monat nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme. Prüfe bestehende Meldungen und offene Fristen jetzt. Halte unter anderem Seriennummer, TSE-Daten sowie das Anschaffungs- beziehungsweise Außerbetriebnahmedatum bereit.
TSE
Für jedes eingesetzte Kassensystem die verfügbaren TSE- und Meldungsunterlagen sammeln.
Zuständigkeit klären
Die technische Absicherung und die Mitteilung an das Finanzamt sind unterschiedliche Aufgaben. Kläre ausdrücklich, wer die Meldung übernimmt und wo der Nachweis liegt.
Amtliches Meldeverfahren
Amtliches Formular und Verfahrenshinweise zur Mitteilung nach § 146a Absatz 4 AO. Die Meldung erfolgt je Betriebsstätte und umfasst deren elektronische Aufzeichnungssysteme.
Amtliche Quellen
- Geltendes Recht§ 146a Abgabenordnung
- Amtliches MeldeverfahrenELSTER: Mitteilung elektronischer Aufzeichnungssysteme
Ein Informationsangebot von moaby, Anbieter von Kassensystemen.
Individuelle steuerliche Fragen gehören in die Steuerberatung.