Gedankenbeispiel
Ein Händler verwechselt das Anschaffungsdatum seiner Kasse mit dem Jahr einer möglichen Umsatzüberschreitung.
Trage beide Ereignisse getrennt ein. Die heutige Mitteilung und die geplante Verwendungspflicht beruhen auf unterschiedlichen Regelungen.
Was du vorbereiten kannst
- Notiere das Ereignis, das zugehörige Jahr und die zugrunde liegende Unterlage.
- Kennzeichne jede Angabe als abgeschlossen, vorläufig oder geschätzt.
- Lass die daraus folgende Frist mit der Steuerberatung anhand des dann geltenden Rechts klären.
Eine gute Zeitleiste nennt nicht nur ein Datum, sondern auch seinen Anlass, die Quelle und den offenen Prüfbedarf.
Arbeitsblatt zum MitnehmenDen Entwurf richtig einordnen
Der Entwurf richtet sich an Steuerpflichtige mit einem Gewerbebetrieb, einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einer freiberuflichen Tätigkeit. Eine Umsatzangabe allein entscheidet deshalb noch nicht über seinen Anwendungsbereich.
Der Regierungsentwurf sieht eine elektronische Kassenpflicht grundsätzlich ab 2028 bei einem Gesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro im Kalenderjahr vor. Er verweist dabei ausdrücklich auf die Umsatzdefinition in § 19 Absatz 2 Satz 1 UStG.
Eine Ausnahme ist für Steuerpflichtige vorgesehen, die Bargeld annehmen und weniger als 12.000 Euro Barumsatz im Kalenderjahr erzielen. Wer ausschließlich Kartenzahlung annimmt, kann deshalb aus null Euro Barumsatz keine automatische Ausnahme ableiten.
Der Entwurf allein löst heute keine Anschaffungsfrist aus.
Grenzen & offene Fragen